Hinweisgeberstelle

Die Hinweisgeberstelle soll allen MitarbeiterInnen, KundInnen und GeschäftspartnerInnen die Möglichkeit geben, Hinweise zu Compliance-Verstößen zu geben, um diese intern aufzuklären und zukünftig Schaden von Personen im Unternehmen oder dem Unternehmen selbst abwenden zu können. Die Hinweisgeberstelle dient der Meldung von schweren Verstößen gegen Gesetze oder unsere internen Vorschriften hinsichtlich Betrug, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Erpressung, Geheimnisverrat, Exportkontrolle, Unregelmäßigkeiten in der Buchführung, Umweltschutz, Arbeitsschutz sowie Kinder- und Zwangsarbeit.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Hinweise zu Datenschutzverstößen ausschließlich an unsern Datenschutzbeauftragten zu senden (Datenschutz@john-bamberg.de)

Hinweise können weltweit unter Wahrung Ihrer Anonymität über zwei Kanäle abgegeben werden:

Ottobock hat ergänzend eine externe Ombudsstelle eingerichtet. Rechtsanwalt Dr. André Große Vorholt überprüft Ihren Sachverhalt und ermittelt ihn möglichst umfassend. Unter Wahrung Ihrer Anonymität berichtet er den Fall an die Compliance-Abteilung der Ottobock SE & Co. KGaA.

 

Kontaktdaten der Ombudsstelle:

Dr. André Große Vorholt
Telefon: +49 89 23714 12460

Email: ottobock-ombudsmann@luther-lawfirm.com

 

Digitale Hinweisgebersstelle

Der Fachbereich Compliance der Ottobock SE & Co. KGaA bearbeitet Ihren Hinweis professionell unter Einhaltung größtmöglicher Diskretion:

Zum Hinweisgebersystem von Ottobock